Samstag, Februar 18, 2006

Neues schwarzes Staatskünstlerfüllhorn

Die neue Urheberrechtsabgabe, welche seit 1.1. für den Kauf von PCs und Druckern zu berappen ist, kommt nun nach einer verlängerten Schrecksekunde unter Beschuß durch die Arbeiterkammer und den Elektrohandel. Man strebt Rechtsmittel dagegen an.

Die neue Abgabe war am 24. Dezember in der Wiener Zeitung verlautbart worden und bereits am 1. Januar in Kraft getreten. Auf einen PC werden 18 Euro, auf einen Drucker bis zu 105 Euro aufgeschlagen. Beschlossen wurde die Abgabe von den zwei staatlich eingerichteten Verwertungsgesellschaften der Künstler bzw. Verlage, der "Literar Mechana" (Wahrung mechanischer Vervielfältigungsrechte) und der "Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK)" (Wahrung der Sendungs- und Aufführungsrechte). Die Gesellschaften stehen u.a. unter Aufsicht des Bundeskanzleramtes. Bundeskanzler ist Wolfgang Schüssel (ÖVP).

Die Bürger wissen somit, bei wem sie sich dafür bedanken können, daß auf moderne Kommunikationstechnologien quasi ein Strafzoll eingehoben wird, der mit Masse in die Taschen der heimat- und religionsfeindlichen Kunst- bzw. Literaturschickeria fließt. Die VBK behält sich nach eigenen Angaben satte 20% als "Verwaltungsspesensatz" ein, die Literar Mechana kassiert immerhin bis zu 9% der konsumationsunabhängigen Kunstzölle. Insgesamt ein prall gefüllter Futtertrog für Zeitgeistige.

Ein früheres Ansinnen auf Einheben einer solchen Abgabe auf Computerfestplatten hat der OGH im August 2005 zurückgewiesen. Von der neuen Abgabe sind nun auch Internetserver betroffen.

Auch formell scheint der neue Anti-Zukunftszoll mit schwarzer Rückendeckung wenig gerechtfertigt. So geben Arbeiterkammer und die Elektrohandelsvertreter der Wirtschaftskammer zu bedenken, daß Computer immer noch hauptsächlich zur Erstellung eigener Dateien dienen und daß die Benutzer bereits beim Kauf von Unterhaltungsinhalten (z.B. Film-DVD), die dann mittels Computer konsumiert werden, eine Urheberrechtsabgabe geleistet haben.